Kosten und Honorargebühren

Das Honorar für die Behandlung orientiert sich an den Beträgen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). In der Regel übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Behandlungskosten ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Behandlung privat tragen. Sie können diese aber als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen (siehe unten).
Interessierten biete ich zunächst eine kostenlose telefonische Beratung an. Im Rahmen dieser Beratung kann ich Ihnen eine Größenordnung der voraussichtlich zu erwartenden Behandlungskosten im ersten Jahr geben. Diese ist aber letztendlich abhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Für die homöopathische Anamnese- und Repertorisationsarbeit wird ein Stundensatz von € 65,- berechnet. Gesundheitskosten sind steuerlich absetzbar:
Höhere Ausgaben für Arztbesuche oder Medikamente können Patienten sich zu einem Teil vom Finanzamt zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Grundsätzlich seien Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen und damit von der Steuer absetzbar. Allerdings erkenne das Finanzamt steuerlich nur die Kosten an, die nicht von Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen werden. Darüber hinaus werde den Steuerzahlern noch eine Eigenbelastung angerechnet. Generell sollten Patienten künftig alle Zuzahlungsbelege und Quittungen im Zusammenhang mit Krankheitskosten für ihre Steuererklärung aufbewahren.
In der Regel übernehmen private Krankenkassen, Zusatz- und Beihilfeversicherungen die anfallenden Behandlungskosten ganz oder teilweise.